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Anlagebetrag einmalig: Euro
Regelmäßiger Sparbetrag: Euro
Einzahlung erfolgt:
Anlageform:
Zinsgutschrift erfolgt:
Anlagezeitraum:
Zinsangaben für die einzelnen Jahre in %:
1.Jahr
2.Jahr
3.Jahr
4.Jahr
5.Jahr
6.Jahr
7.Jahr
8.Jahr
9.Jahr
10.Jahr
Soll die Abgeltungssteuer abgezogen werden?
Steuersatz: %
zusätzliche Kirchensteuer
 
Quelle: FMH
Realisierung: ALF AG

Es gibt zwei Varianten der Zinsverwendung:
1. Die Zinsen werden jährlich ausgezahlt (ausschüttende Anlage).
2. Die Zinsen werden dem Konto gutgeschrieben und weiter verzinst (thesaurierende Anlage).

Je häufiger die Zinsen dem Konto gutgeschrieben werden, desto besser ist dies für den Zinseszinseffekt.

Selbstverständlich wird bei allen Varianten der Zinsgutschrift jeder Tag verzinst, aber eben nicht jeden Tag dem Konto gutgeschrieben.

Ab 2009 ist eine einheitliche Abgeltungssteuer von 25 Prozent zu bezahlen zuzüglich dem Soli-Beitrag von 5,5 Prozent ergibt dies 26,375 Prozent. Dieser maximale Prozentsatz kann bei geringerem persönlichen Steuersatz nach unten angepaßt werden.

Wer kirchensteuerpflichtig ist, bei dem wird mit dem „pauschalen Sonderausgabenabzug“ die Kirchensteuer bei der Abgeltungssteuer berücksichtigt. Wer den Solidaritätszuschlag und eine Kirchensteuer bezahlen muss, bei dem erhöht sich die maximale Abgeltungssteuer auf 27,82 % in Bayern und Baden-Württemberg und bis auf 27,99 % im restlichen Bundesgebiet.

Mittelwert aller Zinssätze.

Durchschnittlicher jährlicher Zinsertrag.

Gesamterfolg des eingesetzen Kapitals.