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Regelmäßiger Sparbetrag: Euro
Einzahlung erfolgt:
Zinsgutschrift erfolgt:
Gutschrift des Bonus:
Berechnung des Bonus:
Einzahlungen auch im letzten Jahr:
Gleicher Zins gesamte Zeit:  
Anlagezeitraum:
Zins- und Bonusangaben für die einzelnen Jahre in %: Zinsen / Bonus
1.Jahr  
2.Jahr  
3.Jahr  
4.Jahr  
5.Jahr  
6.Jahr  
7.Jahr  
8.Jahr  
9.Jahr  
10.Jahr  
11.Jahr  
12.Jahr  
13.Jahr  
14.Jahr  
15.Jahr  
16.Jahr  
17.Jahr  
18.Jahr  
19.Jahr  
20.Jahr  
21.Jahr  
22.Jahr  
23.Jahr  
24.Jahr  
25.Jahr  
Soll die Abgeltungssteuer abgezogen werden?
Steuersatz: %
zusätzliche Kirchensteuer
 
Quelle: FMH
Realisierung: ALF AG

Je häufiger die Zinsen dem Konto gutgeschrieben werden, desto besser ist dies für den Zinseszinseffekt.

Selbstverständlich wird bei allen Varianten der Zinsgutschrift jeder Tag verzinst, aber eben nicht jeden Tag dem Konto gutgeschrieben.

Ab 2009 ist eine einheitliche Abgeltungssteuer von 25 Prozent zu bezahlen zuzüglich dem Soli-Beitrag von 5,5 Prozent ergibt dies 26,375 Prozent. Dieser maximale Prozentsatz kann bei geringerem persönlichen Steuersatz nach unten angepaßt werden.

Wer kirchensteuerpflichtig ist, bei dem wird mit dem „pauschalen Sonderausgabenabzug“ die Kirchensteuer bei der Abgeltungssteuer berücksichtigt. Wer den Solidaritätszuschlag und eine Kirchensteuer bezahlen muss, bei dem erhöht sich die maximale Abgeltungssteuer auf 27,82 % in Bayern und Baden-Württemberg und bis auf 27,99 % im restlichen Bundesgebiet.

Mittelwert aller Zinssätze.

Durchschnittlicher jährlicher Zinsertrag.

Gesamterfolg des eingesetzen Kapitals.