Ab 2009 ist eine einheitliche Abgeltungssteuer von 25 Prozent zu bezahlen zuzüglich dem Soli-Beitrag
von 5,5 Prozent ergibt dies 26,375 Prozent. Dieser maximale Prozentsatz kann bei geringerem persönlichen
Steuersatz nach unten angepaßt werden.
Wer kirchensteuerpflichtig ist, bei dem wird mit dem „pauschalen Sonderausgabenabzug“ die Kirchensteuer bei der Abgeltungssteuer berücksichtigt. Wer den Solidaritätszuschlag und eine Kirchensteuer bezahlen muss, bei dem erhöht sich die maximale Abgeltungssteuer auf 27,82 % in Bayern und Baden-Württemberg und bis auf 27,99 % im restlichen Bundesgebiet.